Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Seit 13.12.2024 ist die Produktsicherheitsverordnung in Deutschland für alle Verbraucherprodukte in Kraft getreten. Damit soll gewährleistet werden, dass nur sichere Produkte in die EU gelangen.

Mit der Produktsicherheitsverordnung - Abkürzung für General Product Safety Regulation (GPSR) soll ein hoher Verbraucherschutz in der europäischen Union gewährleistet werden. Damit gehen Pflichten für Hersteller, Händler und weitere Akteure einher. 

Laut der EU-Verordnung gibt es mehrere Instanzen (Wirtschaftsakteure), die für die Produktsicherheit verantwortlich sind. Dabei handelt sich bei allen Akteuren um juristische oder natürliche Personen, die in der Union niedergelassen sind.

Hierzu zählen: Hersteller, Stellvertreter bzw. Bevollmächtigte der Hersteller, Importeure aus Drittländern, Händler und Dienstleister, die die Lagerung, Verpackung und den Versand der Produkte übernehmen, selber jedoch keine Eigentumsrechte an den Produkten haben. 

Aus diesem Grund sind Onlinehändler von den Neuerungen ebenfalls betroffen, unabhängig davon, ob sie ihre Artikel selbst produzieren oder nicht. Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Markennamen vertreiben, sind Hersteller im Sinne der Produktsicherheitsverordnung. Dasselbe gilt, wenn jemand ein angebotenes Produkt so verändert hat, dass deswegen die Sicherheit neu bewertet werden muss.

Erforderliche Informationen am Produkt: 

  • Name des Herstellers bzw. der eingetragenen Handelsmarke
  • Postanschrift des Herstellers bzw. der eingetragenen Handelsmarke
  • Elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular, die bei Bedarf genutzt werden können.)

In nextPIM finden Sie in der Rubrik Recht die Möglichkeit, die notwendigen Informationen manuell zu hinterlegen: 

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Natürlich stehen unseren Kunden für die GPSR Informationen auch der Excel Export und Reimport bei fehlenden Angaben zur Verfügung.
Die dazugehörigen Feldinformationen finden Sie im Export Dialog: 

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Da Feldinformationen mit der HTML Formatierung exportiert werden, empfehlen wir Ihnen bei einigen Beispielartikeln die GPSR Informationen zunächst manuell zu hinterlegen, um diese anschließend in der Excel auf andere Artikel zu übertragen. 

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Zusätzlich können Sie die erforderlichen Kontaktinformationen über den Menüpunkt "Datenquellen"  je Hersteller / Lieferant anlegen. Dadurch stehen Ihnen auf Artikelebene im Reiter Recht dann die angelegten Kontaktdaten zur Verfügung.

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